Organisation




Österreichische Lebens - Rettungs - Gesellschaft Bundesverband Österreich Ö.L.R.G. - Ö.B.V.

Mit Sitz in Wien /Vienna

1922 - 2001

Internationale anerkannte Rettungs- und Hilfsorganisation Consultative Status Spezial ECOSOC Special Wirtschaft - und Sozialrat der Vereinten Nationen - Special Advisor for Africa, United Nations (UN)  -  Akkreditierung bei den Vereinten Nationen (UN)  -  Registrierung bei der Europäischen Union (EU) - Ausgezeichnetes Unternehmen Miliz-Gütesiegelträger (ÖBH)

Der organisatorische Aufbau der ÖLRG

Die Ö.L.R.G. besteht aus einem Bundes-, Dach- und Fachverband. Dazu zählen: die internationalen Kommandos, den International Chaplins Corps, den International Fire Corps, den International Police Corps International Military Corps, den International Relief Corps, und den International Sanitäts Corps.

 

In Österreich gibt es neun Landesverbände in den jeweiligen Bundesländern. Diese gliedern sich in den jeweiligen Bezirken zu Bezirksverbände und in den Gemeinden dann die Ortsgruppen. Ein einzelnes Mitglied, ist Mitglied in der jeweiligen Ortsgruppe. Zugleich ist dieses Mitglied dem Bezirk und dem jeweiligen Landesverband zugeordnet.

Die ö.l.r.g. Landesverbände

Die Ö.L.R.G.  gliedert sich in neun Landesverbände mit zum Teil eigener Rechtsfähigkeit und eigener Satzung. Diese muss und ist jedoch mit der Bundessatzung in Einklang und Bedarf der Genehmigung des Bundespräsidiums. Die auf Bundesebene bestehenden Organe finden sich entsprechend in den Landesverbänden wieder (Landespräsidium, Landesvorstand, Schiedsgericht, ). Bei schweren Verstößen kann der Bundesverband der Ö.L.R.G. alle Landes - Bezirkskommandos und Ortsgruppen sofort auflösen! (Ist in allen Statuten der Ö.L.R.G. festgesetzt)

Die ö.l.r.g. Bezirkskommandos

Die Ö.L.R.G. Bezirkskommandos, die nicht selbst örtliche Mitglieder führender Gliederung sind, stellen im Prinzip nur eine verwaltungstechnische Zwischeninstanz zwischen den Landesverbänden und der in den Ortsgruppen repräsentierten Mitgliederbasis dar. Die Bezirkskommandos - egal ob mit oder ohne Ortsgruppen - sind an die Landesverbände gebunden. Sie haben keine eigene Satzung.

Die ö.l.r.g. Ortsverbände

Die Träger der praktischen Arbeit sind die Ö.L.R.G. Ortsverbände. Ihnen obliegt ebenfalls wie bei den Landes - und Bezirkskommandos der Ö.L.R.G. die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, Bereitstellung und Training der Einsatzkräfte, Verwaltung und Pflege des Materials, Organisation der Wasserdienst, Werbung auf örtlicher Ebene und schließlich die Aufnahme und Betreuung der Mitglieder. Maßgaben und Richtlinien hierfür, sind bundeseinheitlich durch entsprechende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt.

 

Die Ortsgruppen sowie die Landes - und Bezirkskommandos sind die eigentlichen Organisationen in der ÖLRG, in denen sich auch traditionsgemäß eine Vereinskultur herausgebildet hat. Dort fallen fast alle Pflichtaufgaben an, die eine Vereinsführung beinhalten. Dafür gibt es eine Satzung mit den entsprechenden Spielregeln und die darin verankerten Organe. Wie in den anderen Hierarchieebenen, finden wir als vergleichbares Gebilde die Ortsgruppensitzungen und den Vorstandsitzungen wieder.

 

Während die obersten Organe (Bundestagung, Landesverbandstagung Bezirk, und Ortsgruppen) je nach Satzung in der Regel alle Jahre zusammentreten, erfolgen Vorstandswahlen nur alle vier Jahre (je nach der in der Satzung festgeschriebenen Amtsperiode).

Organe und Gremien des Bundesverbands der Ö.L.R.G.

Die Satzung der Ö.L.R.G. ist ihr "Grundgesetz". Sie regelt detailliert und verbindlich, welche Gremien die Richtlinien der Verbandspolitik bestimmen, welche Gremien mit der Umsetzung der Verbandspolitik betraut sind und welche Institutionen Kontrollfunktionen oder sonstige Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus legt die Satzung die Aufgaben der einzelnen Gremien detailliert fest. Es gibt noch weitere Gremien, die zwar nicht ausdrücklich in der Satzung vorgegeben sind, die aber zur kompetenten und bundesweit koordinierten Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind.

Die Bundestagung der Ö.L.R.G. - Ö.B.V. ic

Die Bundestagung tritt satzungsgemäß jährlich und das vier mal im Jahr zusammen. Sie beschließt über grundsätzliche Fragen der Organisation (z.B. Satzung, §-Ordnungen) oder Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Diese Beschlüsse sind für alle Untergliederungen bindend. Außerdem wählt die Bundestagung den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Präsidiums (einschließlich Stellvertreter) alle vier Jahre.

 

Die Bundestagung wird gebildet aus den Geschäftsführenden Präsidenten, den 1. Vizepräsident - den 2. Vizepräsident - den 3. Vizepräsident - den Bundesfinanzrat - den Bundessanitätsrat - den Bundessekretär und dem Bundes- Informationstechniker der Ö.L.R.G. - Ö.B.V. IC

Präsidium

Das Präsidium des Bundesverbandes der gesamten Ö.L.R.G. - Ö.B.V. IC auf Bundesebene und internationalen Kommandos der Ö.L.R.G. - Ö.B.V. IC,
ist das eigentliche Leitungsorgan der Ö.L.R.G. , das für die Geschäftsführung und die Abwicklung der Beschlüsse der Bundestagung verantwortlich ist. Es arbeitet nach einem aufgaben orientiertem Ressortprinzip. Seine Mitglieder sind, gewählt und ehrenamtlich tätig.

Das Schiedsgericht

Das Schiedsgericht gehört ebenfalls zu den satzungsgemäßen Organen und wird Vollständigkeit halber erwähnt. Es hat die Aufgabe, innerverbandlich Konflikte zu lösen und das Ansehen der gesamten Ö.L.R.G. zu wahren und Verstöße hiergegen zu ahnden. In den Satzungen der gesamten Ö.L.R.G. verankert. Näheres siehe Statuten der gesamten Bundes - Landes - Bezirk - Ortsverbände Ö.L.R.G.

Kontakt


Geschäftsführender Präsident

Davy Koller

Fritz Kandl - Gasse 7 / 21

1210 Wien/Austria

+43 (0)664 6418170

[email protected]

BANKVERBINDUNG:

 ÖBV - ÖLRG

 BAWAG

 IBAN: AT41 1400 0037 1009 8882

Registrierung 

ZVR - NR: 666221352

 

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