Organisation


 

Österreichische Lebens - Rettungs - Gesellschaft Bundesverband Österreich Ö.L.R.G. - Ö.B.V.

 

Mit Sitz in Wien /Vienna

1922 - 2001

 

Internationale anerkannte Rettungs- und Hilfsorganisation Consultative Status ECOSOC Special Wirtschaft - und Sozialrat der Vereinten Nationen - Special Advisor for Africa, United Nations (UN)  -  Akkreditierung bei den Vereinten Nationen (UN)  -  Registrierung bei der Europäischen Union (EU) - Ausgezeichnetes Unternehmen Miliz-Gütesiegelträger (ÖBH)

Menschen zu helfen und ganz besonders Kindern, gehört zu den vornehmsten Aufgaben unserer Gesellschaft.


Der organisatorische Aufbau der ÖLRG

Es gibt bei der ÖLRG einen Bundes-, Dach- und Fachverband. Dazu zählen: die internationalen Kommandos, den International Chaplins Corps, den International Fire Corps, den International Police Corps International Military Corps, den International Relief Corps, und den International Sanitäts Corps.

 

In Österreich zählen die neun Landesverbände von den Bundesländern. Diese gliedern sich in den jeweiligen Bezirken zu Bezirksverbände und in den Gemeinden dann die Ortsgruppen. Ein einzelnes Mitglied, ist Mitglied in der jeweiligen Ortsgruppe. Zugleich ist dieses Mitglied dem Bezirk und dem jeweiligen Landesverband zugeordnet.

Die Landesverbände

Die ÖLRG gliedert sich in neun Landesverbände mit zum Teil eigener Rechtsfähigkeit und eigener Satzung. Diese muss und ist jedoch mit der Bundessatzung in Einklang und Bedarf der Genehmigung des Bundespräsidiums. Die auf Bundesebene bestehenden Organe finden sich entsprechend in den Landesverbänden wieder (Landespräsidium, Landesvorstand, Schiedsgericht, ).

Die Bezirksverbände

Die Bezirke, die nicht selbst örtliche Mitglieder führender Gliederung sind, stellen im Prinzip nur eine verwaltungstechnische Zwischeninstanz zwischen den Landesverbänden und der in den Ortsgruppen repräsentierten Mitgliederbasis dar. Die Bezirke - egal ob mit oder ohne Ortsgruppen - sind an die Landesverbände gebunden. Sie haben keine eigene Satzung.

Die Ortsgruppen

Die Träger der praktischen Arbeit sind die Ortsgruppen. Ihnen obliegt die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, Bereitstellung und Training der Einsatzkräfte, Verwaltung und Pflege des Materials, Organisation der Wasserdienst, Werbung auf örtlicher Ebene und schließlich die Aufnahme und Betreuung der Mitglieder. Maßgaben und Richtlinien hierfür, sind bundeseinheitlich durch entsprechende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt.

 

Die Ortsgruppen sind die eigentlichen Vereine in der ÖLRG, in denen sich auch traditionsgemäß eine Vereinskultur herausgebildet hat. Dort fallen fast alle Pflichtaufgaben an, die eine Vereinsführung beinhalten. Dafür gibt es eine Satzung mit den entsprechenden Spielregeln und die darin verankerten Organe. Wie in den anderen Hierarchieebenen, finden wir als vergleichbares Gebilde die Ortsgruppensitzungen und den Vorstandsitzungen wieder.

 

Während die obersten Organe (Bundestagung, Landesverbandstagung Bezirk, und Ortsgruppen) je nach Satzung in der Regel alle Jahre zusammentreten, erfolgen Vorstandswahlen nur alle vier Jahre (je nach der in der Satzung festgeschriebenen Amtsperiode).

Organe und Gremien des Bundesverbands der ÖLRG

Die Satzung der ÖLRG ist ihr "Grundgesetz". Sie regelt detailliert und verbindlich, welche Gremien die Richtlinien der Verbandspolitik bestimmen, welche Gremien mit der Umsetzung der Verbandspolitik betraut sind und welche Institutionen Kontrollfunktionen oder sonstige Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus legt die Satzung die Aufgaben der einzelnen Gremien detailliert fest. Es gibt noch weitere Gremien, die zwar nicht ausdrücklich in der Satzung vorgegeben sind, die aber zur kompetenten und bundesweit koordinierten Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind.

Die Bundestagung der ÖLRG - ÖBV

Die Bundestagung tritt satzungsgemäß jährlich und das vier mal im Jahr zusammen. Sie beschließt über grundsätzliche Fragen der Organisation (z.B. Satzung, §-Ordnungen) oder Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Diese Beschlüsse sind für alle Untergliederungen bindend. Außerdem wählt die Bundestagung den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Präsidiums (einschließlich Stellvertreter) alle vier Jahre.

 

Die Bundestagung wird gebildet aus den Geschäftsführenden Präsidenten, den 1. Vizepräsident, den 2. Vizepräsident, den Bundesfinanzrat, und den Bundessekretär der ÖLRG - ÖBV

Präsidium

Das Präsidium, die "Regierung" des Bundesverbandes der gesamten ÖLRG - ÖBV auf Bundesebene und internationalen Kommandos der ÖLRG - ÖBV. Es ist das eigentliche Leitungsorgan der ÖLRG, das für die Geschäftsführung und die Abwicklung der Beschlüsse der Bundestagung verantwortlich ist. Es arbeitet nach einem aufgaben orientiertem Ressortprinzip. Seine Mitglieder sind, nicht gewählt und ehrenamtlich tätig.

Das Schiedsgericht

Das Schiedsgericht gehört ebenfalls zu den satzungsgemäßen Organen und wird vollständigkeitshalber erwähnt. Es hat die Aufgabe, innerverbändliche Konflikte zu lösen und das Ansehen der ÖLRG zu wahren und Verstöße hiergegen zu ahnden. In den Satzungen der gesamten ÖLRG verankert. Näheres siehe Statuten der ÖLRG.

Kontakt


Geschäftsführender Präsident

Davy Koller

Fritz Kandl - Gasse 7 / 21

1210 Wien/Austria

+43 (0)664 6418170

praesident@oelrg.com

BANKVERBINDUNG:

Österreichische Lebens - Rettungs - Gesellschaft

Bundesverband Österreich BAWAG PSK

BIC: BAWAATWW

IBAN: AT41 1400 0037 1009 8882

 

ZVR: 666221352

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