ÖLRG - Rettungsschwimmen NACH ÖNORM


Kursangebote

Die Schwimmausbildung findet ausschließlich in den örtlichen ÖLRG- Landes, Bezirks Ortsgruppen statt. Es gibt eine zentrale Anmeldemöglichkeit! Wenden Sie sich direkt an folgende E-Mail: schwimmkurse@oelrg.com

 

Rettungsschwimmen und deren Gefahren!

Für ungeübte und auch geübte Personen stellt das Rettungsschwimmen eine erhebliche Gefahr da. Wenn möglich sollte der Retter ein zum eigenen Schutz ausgebildeter und trainierter Rettungsschwimmer sein. Denn wird eine ertrinkende Person durch Rettungsschwimmen gerettet, setzt sich der Retter immer erheblichen Gefahren für das eigene Leben aus. Zum einem können das Gefahren – vor allem in natürlichen Gewässern wie z.B. Wellengang und Strömungen – sein, denen jeder Schwimmer ausgesetzt ist. Besondere Gefahren drohen am Meer im Bereich baulicher Anlagen, wie Schleusen, Sperrmauern, Wehren und Hafenanlagen. Auch der Schiffsverkehr kann den Retter gefährden. Zum anderen geht von dem Ertrinkenden eine große Gefahr aus. Er versucht sich in Panik an den Retter zu klammern und drückt diesen unter Wasser, sodass der Retter selbst ertrinken kann.

Ausbildung zum Rettungsschwimmer

Das Rettungsschwimmen ist mit großen körperlichen Anstrengungen verbunden. Außerdem setzen insbesondere die Befreiungsgriffe, das Schleppen und der Umgang mit Rettungsgeräten ein Beherrschen der Technik voraus. Daher sollte ein Rettungsschwimmer sich durch Training fit halten. Es bietet sich an, durch Schwimmen Kraft, Ausdauer und Kraftausdauer zu trainieren. Auch das Tauchen sollte immer wieder geübt werden, genauso wie die Befreiungsgriffe.

Wann kann ich ein ÖLRG Rettungsschwimmer werden

Ab den vollendeten 13 Lebensjahr kann man den Rettungsschwimmer - Helfer machen. Ab den vollendeten 16. Lebensjahr kann man dann den Rettungsschwimmer machen.

Helfer-Rettungsschwimmer
Helfer-Rettungsschwimmer
Rettungsschwimmer
Rettungsschwimmer

Voraussetzungen ÖLRG Rettungsschwimmer - Helfer / ÖLRG - Rettungsschwimmer

Voraussetzungen:

Mitglied werden (freiwillig) der ÖLRG eines Landesverbandes, Bezirks oder Ortsverbandes der ÖLRG für 1 Jahr Sie sind damit Haftpflichtversichert und können jederzeit wieder ohne Probleme Austreten!
Bei der ÖLRG gibt es keine Zwangsmitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag ist im Kurs schon enthalten.

16 Stunden Erste - Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre (Anerkannte Rettungsorganisation)
Guter bis sehr guter Schwimmer/Inn
Tauchkenntnisse

Ärztliches A - Test

Ausbildungsdauer 16 bis 20 Stunden. (Praktisch u Theoretisch)

 

ÖLRG - Rettungsschwimmer - Helfer:
Alter vollendetes 13. Lebensjahr, Gesundheit, Guter Schwimmer, Herz Lunge Ohren (Ärztliches Attest NEU) Freies Streckentauchen, 16 Std. Erste - Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre.

 

ÖLRG - Rettungsschwimmer:

Alter vollendetes 16. Lebensjahr, Ausbildung zum Rettungsschwimmer - Helfer, Gesundheit, Sehr guter Schwimmer, Herz Lunge Ohren (Ärztliches Attest NEU) Freies Streckentauchen
16 Std. Erste - Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre.

Anmeldungen und Infos unter bundesverband.oebv@oelrg.com

ÖLRG Rettungsschwimmer - Helfer

Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr!

  1. 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  2. 100 m Schwimmen in Überkleidern
  3. 15 m Streckentauchen
  4. zweimaliges Tieftauchen (ca. 2 bis 3 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 5 Minuten
  5. Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
  6. Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe ins Wasser
  7. je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  8. 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  9. praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser
  10. praktische Ausübung der Bergegriffe "Bergen über den Beckenrand" und "Rautekgriff"
  11. Kenntnis der Rettungsgeräte
  12. Kenntnis der Selbstrettung
  13. kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
  14. Kenntnisse über Zweck und Organisation der ÖLRG

 

 

ÖLRG - ÖBV IC Sicherheitsbestimmungen für die Abnahme der Prüfungen

Nach Möglichkeit sollen alle Prüfungen in Bädern bzw. in stehenden Gewässern oder in Gewässern mit nur leichter Strömung durchgeführt werden.
Werden Prüfungen in offenen Gewässern (Seen, Flüsse) abgenommen, so sind diese vorerst sorgfältig auf Wassertiefe und eventuelle Hindernisse unter Wasser zu untersuchen.
Wassertemperaturen unter 18 Grad Celsius sind für Ausbildung und Prüfung nicht geeignet.
Der Prüfling muss während des Schwimmens und Tauchen ständig unter Kontrolle stehen. Wo diese Kontrolle durch den Prüfer bzw. Ausbildungsleiter allein nicht gegeben ist, sind weitere Aufsichtspersonen einzusetzen.
Übungen, die ein Untertauchen notwendig machen (Sprünge, Tauchen), dürfen grundsätzlich nur als Einzelübungen durchgeführt werden.
Bei Tauchübungen in trübem Wasser muss eine entsprechende Sicherungsleine verwendet werden, die mit dem Tauchenden verbunden ist.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen trägt der Ausbildungsleiter bzw. der Prüfer. Dieser hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine körperliche Überanstrengung des Prüflings eintritt.

ÖLRG Rettungsschwimmer

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr

  1. 30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  2. 300 m Schwimmen in Überkleidern
  3. 25 m Streckentauchen
  4. dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 6 Minuten
  5. Heraufholen von 6 Tellern oder 6 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 m)
  6. Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe ins Wasser
  7. Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe ins Wasser
  8. je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
  9. 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  10. praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme, jeweils an Land und im Wasser
  11. praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
  12. kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
  13. Kenntnis der Selbstrettung
  14. besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
  15. Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
  16. Kombinierte Rettungsübung
  17. Organisation der  Österreichischen Lebens - Rettungs - Gesellschaft

Kontakt


Geschäftsführender Präsident

Davy Koller

Fritz Kandl - Gasse 7 / 21

1210 Wien/Austria

+43 (0)664 6418170

praesident@oelrg.com

BANKVERBINDUNG:

Österreichische Lebens - Rettungs - Gesellschaft

Bundesverband Österreich BAWAG PSK

BIC: BAWAATWW

IBAN: AT41 1400 0037 1009 8882

 

ZVR: 666221352

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