Ö.L.R.G. Kursangebote
Die Schwimmausbildung findet ausschließlich in den örtlichen ÖLRG- Landes, Bezirks Ortsgruppen statt. Es gibt eine zentrale Anmeldemöglichkeit!
Wenden Sie sich direkt an folgende E-Mail: [email protected]
Für ungeübte und auch geübte Personen stellt das Rettungsschwimmen eine erhebliche Gefahr da. Wenn möglich sollte der Retter ein zum eigenen Schutz ausgebildeter und trainierter Rettungsschwimmer sein. Denn wird eine ertrinkende Person durch Rettungsschwimmen gerettet, setzt sich der Retter immer erheblichen Gefahren für das eigene Leben aus. Zum einem können das Gefahren – vor allem in natürlichen Gewässern wie z.B. Wellengang und Strömungen – sein, denen jeder Schwimmer ausgesetzt ist. Besondere Gefahren drohen am Meer im Bereich baulicher Anlagen, wie Schleusen, Sperrmauern, Wehren und Hafenanlagen. Auch der Schiffsverkehr kann den Retter gefährden. Zum anderen geht von dem Ertrinkenden eine große Gefahr aus. Er versucht sich in Panik an den Retter zu klammern und drückt diesen unter Wasser, sodass der Retter selbst ertrinken kann.
Das Rettungsschwimmen ist mit großen körperlichen Anstrengungen verbunden. Außerdem setzen insbesondere die Befreiungsgriffe, das Schleppen und der Umgang mit Rettungsgeräten ein Beherrschen der Technik voraus. Daher sollte ein Rettungsschwimmer sich durch Training fit halten. Es bietet sich an, durch Schwimmen Kraft, Ausdauer und Kraftausdauer zu trainieren. Auch das Tauchen sollte immer wieder geübt werden, genauso wie die Befreiungsgriffe.
Ab den vollendeten 13 Lebensjahr kann man den Rettungsschwimmer - Helfer machen. Ab den vollendeten 16. Lebensjahr kann man dann den Rettungsschwimmer machen.

Voraussetzungen:
16 Stunden Erste - Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre (Anerkannte Rettungsorganisation)
Guter bis sehr guter Schwimmer/Inn
Tauchkenntnisse
Ärztliches A - Test
Ausbildungsdauer 16 bis 20 Stunden. (Praktisch u Theoretisch)
ÖLRG - Rettungsschwimmer - Helfer:
Alter vollendetes 13. Lebensjahr, Gesundheit, Guter Schwimmer, Herz Lunge Ohren (Ärztliches Attest NEU) Freies Streckentauchen, 16 Std. Erste - Hilfe Kurs nicht
älter als 2 Jahre.
ÖLRG - Rettungsschwimmer:
Alter vollendetes 16. Lebensjahr, Ausbildung zum Rettungsschwimmer - Helfer, Gesundheit, Sehr guter Schwimmer, Herz Lunge Ohren (Ärztliches Attest NEU) Freies
Streckentauchen
16 Std. Erste - Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre.
Anmeldungen und Infos auch unter [email protected]
Ö.L.R.G. Rettungsschwimmer - Helfer
Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr!
15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
100 m Schwimmen in
Überkleidern
15 m Streckentauchen
zweimaliges Tieftauchen (ca. 2 bis 3 m), jeweils mit Heraufholen eines ca.
2,5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 5 Minuten
Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m², bei einer
Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe ins Wasser
je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
50 m Transportieren (Ziehen) einer
gleich schweren Person
praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land
und im Wasser
praktische Ausübung der Bergegriffe "Bergen über den Beckenrand" und "Rautekgriff"
Kenntnis der
Rettungsgeräte
Kenntnis der Selbstrettung
kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und
praktische Ausführung der Wiederbelebung
Kenntnisse über Zweck und Organisation der ÖLRG
ÖLRG - ÖBV IC Sicherheitsbestimmungen für die Abnahme der Prüfungen
Nach Möglichkeit sollen alle Prüfungen in Bädern bzw. in stehenden Gewässern oder in Gewässern mit nur leichter Strömung durchgeführt werden.
Werden Prüfungen in offenen Gewässern (Seen, Flüsse) abgenommen, so sind diese vorerst sorgfältig auf Wassertiefe und eventuelle Hindernisse unter Wasser zu
untersuchen.
Wassertemperaturen unter 18 Grad Celsius sind für Ausbildung und Prüfung nicht geeignet.
Der Prüfling muss während des Schwimmens und Tauchen ständig unter Kontrolle stehen. Wo diese Kontrolle durch den Prüfer bzw. Ausbildungsleiter allein nicht gegeben
ist, sind weitere Aufsichtspersonen einzusetzen.
Übungen, die ein Untertauchen notwendig machen (Sprünge, Tauchen), dürfen grundsätzlich nur als Einzelübungen durchgeführt werden.
Bei Tauchübungen in trübem Wasser muss eine entsprechende Sicherungsleine verwendet werden, die mit dem Tauchenden verbunden ist.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen trägt der Ausbildungsleiter bzw. der Prüfer. Dieser hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine
körperliche Überanstrengung des Prüflings eintritt.
ÖLRG Rettungsschwimmer
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne
Armtätigkeit
300 m Schwimmen in Überkleidern
25 m Streckentauchen
dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 6 Minuten
Heraufholen von 6 Tellern
oder 6 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 m)
Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe ins
Wasser
je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne
Einschluss der Arme, jeweils an Land und im Wasser
praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen
über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der
Wiederbelebung
Kenntnis der Selbstrettung
besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und
Eisunfällen
Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
Kombinierte Rettungsübung
Organisation der Österreichischen Lebens - Rettungs - Gesellschaft