Bootsdienst


Der SEG - Bootsdienst

Der SEG - Bootsdienst ist  eine Einrichtung  als unterstützendes Organ bei Taucheinsätzen, sowie Suchdiensten im Ernstfall.

 

Ebenso werden Veranstaltungen, Sportevents im Wasser überwacht. Als Unterstützung für die Rettungsschwimmer die einen Verunglückten zu bergen haben und vieles mehr.

 

Damit alle SEG - Einheiten bestens zusammen arbeiten können, wird das ganze Jahr über eifrigst trainiert. Jede SEG - Einheit ist sehr wichtig. An der Spitze stehen sehr hoch qualifizierte Frauen und  Männer die sehr genau wissen was sie tun.

Schiffsführung

Schiffsführung auf Binnengewässern Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Fahrzeugen - die Schiffsführerprüfung

Um ein Schiff, Boot oder Waterbike auf Binnengewässern selbstständig führen zu können, brauchen Sie bis auf einige Ausnahmen (siehe weiter unten) einen Befähigungsausweis, den Sie nach Ablegung einer Prüfung bekommen:

Kapitänspatent - Schifferpatent für die Binnenschifffahrt B
Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen und sonstigen
Binnengewässern Kapitänspatent - Seen und Flüsse Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen
jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
Schiffsführerpatent - 20 m
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen unter 20 m Länge
auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
Schiffsführerpatent - 20 m - Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen unter 20 m Länge auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
Schiffsführerpatent - 10 m
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern
Schiffsführerpatent - 10 m - Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
Schiffsführerpatent - Raft
Berechtigung zur selbständigen Führung von Rafts auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt,
die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen
Abkommen vereinbart ist;
ausländische Führer von Sportfahrzeugen,
die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von
Sportfahrzeugen besitzen;
Führer von Sportfahrzeugen,
die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen,   
befahren;
Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen,
insbesondere Schleppsteuermänner, sowie Führer von Beibooten von Fahrzeugen;
Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW,
außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken;
Führer von Ruderfahrzeugen,
ausgenommen die Führer von Rafts und die Führer von sonstigen Ruderfahrzeugen, die der gewerbsmäßigen Schifffahrt dienen;
Führer von Flößen,
außer die Flöße dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken;
Führer von Fahrzeugen des Bundesheeres,
denen nach dessen Dienstvorschriften ein Befähigungsausweis erteilt wurde;
Führer von Segelfahrzeugen.

 

Küstenpatent


Bei dem zu erwerbenden Patent (Segel- und Motoryachten) handelt es sich um ein amtliches Führerscheindokument, das von den kroatischen Behörden ausgestellt wird und internationale Gültigkeit besitzt.
Sie sind nach dem positiven Absolvieren der Prüfung berechtigt, Motor- und Segelboote bis zu einer Größe von ca. 20 m (Bruttoraumzahl 30, früher Bruttoregistertonne) zu führen. Dies ohne Einschränkung der Motorleistung.

Nach Anmeldung über Internet, Fax oder Telefon, erhalten Sie von uns die aktuellen Unterlagen 2009 zur Vorbereitung per Nachnahme zugesandt. Die Gebühr von (€ ohne angaben  pP.) ist zugleich die Kursanzahlung. Sollten Sie sich dennoch entscheiden, den Kurs nicht wahrzunehmen, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, das gesendete Material bleibt in Ihrem Besitz.

Der Kurs selbst findet an einem Samstag statt, ist ein Glanztageskurs und wird gezielt auf die Prüfung abgestimmt.
Nachdem Sie in der Vorbereitung bereits ein Grundwissen erworben haben, wird innerhalb des Kurses Augenmerk auf praktische Tipps, den Umgang mit der Karte (Navigation) und die Handhabung einiger wichtiger Knoten gelegt.
Weiters erwartet Sie eine Einführung in die Motorenkunde, UKW Seesprechfunk sowie in die Wetterkunde. Dieser Kurs hilft Ihnen für eine sehr gezielte Vorbereitung für die Prüfung.

Am Sonntagvormittag findet im Hafenamt Rijeka die mündliche Prüfung statt. Prüfungssprache ist Deutsch, jedoch sind einige Wörter in Englisch von Vorteil.
Die Prüfung ist zwar anspruchsvoll, jedoch mit einer entsprechender Vorbereitung leicht zu bestehen.

Wir weisen darauf hin, dass weder Kurs noch die damit verbundene Prüfung einen praktischen Teil (Fahren mit dem Boot am Meer) beinhalten und empfehlen Ihnen daher, Ihre ersten Bootsausfahrten gemeinsam mit einem erfahrenen Skipper zu sammeln.
Der Preis für Kurs und Prüfung beträgt (€ ohne angaben,-) und beinhaltet Material zur Vorbereitung, Kurs- und Prüfungsgebühr* sowie das Arbeitsmaterial für den Unterricht. Hinzu kommen Ihre Fahrtkosten, sowie Übernachtungskosten im Hotel.

Vorbehaltlich: eventuellen Änderungen der amtlichen Prüfungsgebühren. Bei Änderungen dieser wird nur die tatsächliche Gebührenerhöhung weiter verrechnet. Der Preis beinhaltet sämtliche Kurs- und Prüfungsgebühren

Nächster Bootskurs wird wie immer ausgeschrieben.

Durchführung einer anerkannten Institution - Organisation.  

Kontakt


Geschäftsführender Präsident

Davy Koller

Fritz Kandl - Gasse 7 / 21

1210 Wien/Austria

+43 (0)664 6418170

praesident@oelrg.com

BANKVERBINDUNG:

Österreichische Lebens - Rettungs - Gesellschaft

Bundesverband Österreich BAWAG PSK

BIC: BAWAATWW

IBAN: AT41 1400 0037 1009 8882

 

ZVR: 666221352

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