Gefahren


Sicherheits-Tipps

Kindersichere Gestaltung schafft puren Genuss aber noch lange nicht Sicherheit!

 

Wachsamkeit bleibt dennoch ein Muss…

 

Glitzerndes, plätscherndes, prickelndes Wasser – Faszination und Gefahr, Lebensquell und Todesfalle zugleich. Besonders für kleine Nichtschwimmer bedeutet Wasser nicht nur reines Vergnügen, sondern viel zu oft tödlichen Ernst. Die Zahlen der Kinderunfallstatistik sprechen eine deutliche Sprache: Ertrinken ist bei Kleinkindern unter fünf Jahren die zweithäufigste Unfallart mit Todesfolge. Sicherheitsbewusstsein in Sachen kindgerechter Gartengestaltung ist daher in Familien ein absolutes Muss. Ebenso wie uneingeschränkte elterliche Wachsamkeit.

Laut- und regungslos

Schon 30 sec aus den Augen gelassen – und schon droht Kleinkindern in Gärten mit ungesicherten Gewässern Lebensgefahr. Auch bei seichten Mini-Biotopen: Sicherung muss und sollte Pflicht sein. Denn Kleinkinder können sich bereits aus einer Wassertiefe von nur wenigen Zentimetern nicht mehr aus eigener Kraft retten. Meist tritt das Phänomen der Schockstarre ein: Panische Kinder sind bewegungsunfähig. Zusätzlich ist bei kleinen Kindern die Muskulatur oft zu schwach, um in einer solchen Notlage den Kopf hoch genug aus dem Wasser zu heben.

 

Was uns Erwachsenen bewusst sein muss! Ertrinken ist ein lautloser Tod. Schon ein paar Sekunden elterlicher Unachtsamkeit können zur Katastrophe führen: Kein Schreien, kein wildes Um-sich-Schlagen. Völlig laut- und regungslos gleiten Kleinkinder ins Wasser. Auch wenn der Wasserunfall nicht immer tödlich endet. Überlebende Kinder sind abhängig von der Dauer des erlittenen Sauerstoffmangels – in vielen Fällen sind sie von schweren bleibenden Gehirnschäden betroffen.

Gewässer im Garten -  So sichern Sie richtig!

Ein Wassergarten muss auch für die jüngste Generation Genuss statt Gefahr bedeuten! Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen, die Ihren Garten für die ganze Familie zu einem Ort der Erholung machen.

Brunnen, Regentonne, Mini-Biotop

  • Die Gefahrenzone Brunnen wird mit einem fix montierten, massiven Gitter entschärft.
  • Auch Regentonnen stellen für kopfüber hineinfallende Kleinkinder ein großes Risiko dar und müssen daher mit einer verschließbaren Abdeckung versehen sein.

Schwimmteich

  • Legen Sie Schwimmteiche grundsätzlich nur an gut einsehbaren Stellen im Garten an!
  • Sorgen Sie für eine professionell errichtete Umzäunung des gesamten Wasserbereichs – inklusive aller Stege und Plattformen. Ein stabiler, unüberwindbarer Zaun sichert den Schwimmteich rund ums Jahr – auch im Winter, wenn das Eis zum Betreten verlockt. Der Zaun muss mindestens 1 Meter vom Ufer entfernt sein und eine Höhe von mindestens 1,1 Metern aufweisen. Die Maschenweite eines Drahtzauns bzw. der Abstand zwischen den Brettern eines Holzzauns darf maximal 4 cm betragen. Die Türe muss entsprechend mittels Türschloss gesichert sein.
  • Wichtig: Schaffen Sie verschließbare Zugänge zu Nachbargrundstücken!

Swimmingpool

  • Installieren Sie – für die Zeit der Nichtbenutzung – eine Pool-Abdeckung nach Maß!
  • Rund um den Pool sorgt eine professionell angelegte, verschließbare Umzäunung (siehe Schwimmteich) für optimalen Schutz.

Pool-Alarm

Ein Pool-Alarm kann Leben retten: Die im Fachhandel erhältlichen Alarmgeräte reagieren unmittelbar auf jede Art der Wasserbewegung und warnen mit einem lauten Signalton. Der Sensor wird auf die Wasseroberfläche des Pools oder Schwimmteichs gesetzt und mit einer Schnurverbindung am Ufer fixiert. Es gibt auch Alarmgeräte die den Kindern wie eine Uhr auf dem Handgelenk befestigt werden, und die bei einer Basisstation einen Alarmton auslösen. Beide Systeme sind nur ergänzende technische Maßnahmen, aber kein Ersatz für eine Aufsichtsperson!

Spaß im Nass aber sicher!

  • Immer und ausnahmslos gilt Erwachsene, haben die Aufsichtspflicht! Lassen Sie Ihr Kinder im Wasser und in Wassernähe nie aus den Augen! Legen Sie bei Familienfesten und sonstigen Besuchen genau fest, wer wann auf das Kind (Kinder) aufpasst!
  • Achtung: Spielzeug! Aufblasbare Gummitiere machen beim Baden Spaß, bieten im Ernstfall aber keinerlei Schutz. Egal, ob beim Plastik-Krokodil, im Schlauchboot oder auf der Luftmatratze: „Schwimmflügel an!“ lautet für die Kleinsten die Devise. Selbst diese bieten keinen sicheren Schutz. Aufsichtspflicht!!!
  • Legen Sie Ihrem Kind nur mit dem CE-Zeichen versehene Schwimmhilfen an! Oberarm-Schwimmflügeln müssen mehrere voneinander getrennte (aufblasbare) Luftkammern und – wenn sie aufblasbar sind – dazu noch Sicherheitsventile aufweisen.
  • Mobil- und Schnurlostelefone lagern Sie im Garten am besten in Griffnähe – Notruf-Nummern inklusive.
  • Frischen Sie Ihr Wissen immer wieder auf so Zb. in einem Erste-Hilfe-Kurs! Im Notfall zählt jede Sekunde.

"Bringen Sie Ihrem Kind so früh wie möglich das Schwimmen bei!"

Kontakt


Geschäftsführender Präsident

Davy Koller

Fritz Kandl - Gasse 7 / 21

1210 Wien/Austria

+43 (0)664 6418170

praesident@oelrg.com

BANKVERBINDUNG:

Österreichische Lebens - Rettungs - Gesellschaft

Bundesverband Österreich BAWAG PSK

BIC: BAWAATWW

IBAN: AT41 1400 0037 1009 8882

 

ZVR: 666221352

Schreiben sie uns eine Nachricht

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.