SEG - Tauchdienst, dieser hat die primäre Aufgabe vorwiegend für das Auffinden von vermissten Personen da zu sein.
Wo Rettungsschwimmer nicht mehr können, kommen sie zum Einsatz. Aber nicht nur das Suchen von vermissten Personen wird durchgeführt, nein so werden z.B. in der Sommersaison Badeseen nach Gegenständen abgesucht damit sich niemand verletzen kann.
So werden auch Veranstaltungen überwacht und sichergestellt. Das ganze Jahr über sorgt der Bundes- und der Landestauchwart sowie der Technische Schwimmmeister dafür, dass die ÖLRG - SEG Taucher die beste Ausbildung bekommen.
Aktives Ö.L.R.G. Mitglied eines Landesverbandes
ÖLRG – Schnorchel Kurs / Ö.L.R.G. Rettungsschwimmer
16 Std. Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
In den Ö.L.R.G. Tauchrichtlinien gibt es eine Mindestanzahl an Tauchgängen.
Wenn alle Prüfungstauchgänge positiv abgelegt wurden, hat man die erste Stufe der Tauchausbildung abgeschlossen.
Grundtauchschein * Ö.L.R.G. SEG - Taucher
Voraussetzungen: Einstiegstest (über theoretisches Tauchwissen), Vollendung des 18. Lebensjahres, 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre), Sporttauchschein, Besitz des
Retterscheines (Schwimmen), Teilnahme an den Seminaren: Tauchnotfall, Suchen-Orientieren, Tauchpraxis
Prüfungsumfang: schriftliche Prüfung über die Themen: Tauchmedizin, Tauchphysik, Gerätekunde, Tauchrichtlinien in der ÖLRG und eine praktische Prüfung: Anwendung des Gelernten in den Seminaren:
Tauchnotfall, Suchen- und Orientieren sowie allgemeine Fertigkeiten im Tauchen
Ausbildung Ö.L.R.G. SEG - Tauchdienst 16.12.2001 §1
Ö.L.R.G. SEG - Taucher**
Voraussetzungen: Vollendetes 18. Lebensjahr, 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre), 1 Jahr im Besitz des ÖLRG -Tauchscheines *, mindestens 60 Tauchgänge (davon 40 nach Erwerb
des ÖLRG -Tauchscheines *)
Teilnahme an den Seminaren: Heben und Bergen, Leinentauchen (Pflichtseminare) und ein Wahlseminar aus: Vollgesichtsmaskentauchen oder Flusstauchen
Prüfungsumfang: schriftliche Prüfung über die Themen: Tauchmedizin, Tauchphysik, Gerätekunde, Tauchrichtlinien in der ÖLRG (erweiterte Kenntnisse), Praktische Prüfung ( über 2 Tage):
Tauchnotfall, Heben und Bergen, Suchen und Orientieren, Gruppenleiterqualifikationen
Ö.L.R.G. Tauchlehrassistent ***
Voraussetzungen: 1 Jahr im Besitz des ÖLRG -Tauchscheines **, 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre), mindestens 40 Tauchgänge (bestätigte Logbucheintragungen)
Prüfungsumfang: 4 Tagesseminare mit den Themen: Tauchmedizin, Tauchphysik, Gerätekunde, Richtlinien der ÖLRG und der Bootseinweisung, Bei jedem Seminar ist ein Lehrauftritt zu halten, Dauer: 15
Minuten
Praktische Prüfung: Verhalten des Tauchers unter Führungsarbeit, Überprüfung der praktischen Fähigkeiten (siehe Ausbildungsrichtlinien der ÖLRG – ÖBV)
Ausbildung Ö.L.R.G. SEG - Tauchdienst 16.12.2001 §1
Ö.L.R.G. Tauchlehrer *
Vorbedingungen: Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens 1 Jahr als ÖLRG -Tauchlehrerassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10
Freiwasser-Tauchstunden 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖLRG Ausbildung und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und
150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
Ö.L.R.G. Tauchlehrer **
Vorbedingungen: Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens 1 Jahr als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden 40 m,
sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖLRG Ausbildung und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen
(bestätigte Logbucheintragungen).
Ö.L.R.G. Tauchlehrer ***
Die Mitglieder der ÖLRG – SEG Tauchkommission sind zu Tauchlehrern 3. Stufe ernannt und werden aus der Gruppe jener Tauchlehrer 2. Stufe ausgesucht, die zumindest in den vergangenen 3 Jahren
aktiv im ÖLRG – SEG Einsatz- und Tauchausbildungsbetrieb mitgearbeitet haben und über umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse verfügen. Diese werden vom Präsidenten ernannt.
Ausbildung Ö.L.R.G. SEG - Tauchdienst 16.12.2001 §1
Ö.L.R.G. – ÖBV IC Senior Tauchlehrer **** Tauchkommission
Oberster Vorsitzender der ÖLRG – SEG Tauchkommission. Er/Sie hat umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse. Er alleine entscheidet über die Aufnahme in die Prüfungskommission der gesamten ÖLRG –
ÖBV IC.
Herausgeber :
ÖLRG BUNDESVERBAND
Fritz Kandl Gasse 7/21
1210 Wien
Für den Inhalt verantwortlich:
Das Bundespräsidium u. der Bundesbeauftragter für das ÖLRG – SEG Einsatz - Tauchen
Allgemeine Ausbildung - und Einsatzdienstvorschriften: