Der Feuerwehr – Retter (ab dem 18. Lebensjahr)
Der Feuerwehr – Retter ist speziell für die Feuerwehren entwickelt worden um nicht nur Menschen
in Wassernot sind zu retten, sondern auch Kameraden Innen die bei Ihren arbeiten (Einsatz) am und im
Wasser in Not geraten sind. Gerade die Feuerwehren mit ihrer schweren Ausrüstung sind am und im Wasser
besonders gefährdet. Daher hat der Feuerwehr - Retter einen sehr hohen Anspruch in der Ausbildung an den Feuerwehrmann, Feuerwehrfrau.
Für ungeübte und auch geübte Personen stellt das Rettungsschwimmen eine erhebliche Gefahr da. Wenn möglich sollte der Retter ein zum eigenen Schutz ausgebildeter und trainierter Rettungsschwimmer sein. Denn wird eine ertrinkende Person durch Rettungsschwimmen gerettet, setzt sich der Retter immer erheblichen Gefahren für das eigene Leben aus. Zum einem können das Gefahren – vor allem in natürlichen Gewässern wie z.B. Wellengang und Strömungen – sein, denen jeder Schwimmer ausgesetzt ist. Besondere Gefahren drohen am Meer im Bereich baulicher Anlagen, wie Schleusen, Sperrmauern, Wehren und Hafenanlagen. Auch der Schiffsverkehr kann den Retter gefährden. Zum anderen geht von dem Ertrinkenden eine große Gefahr aus. Er versucht sich in Panik an den Retter zu klammern und drückt diesen unter Wasser, sodass der Retter selbst ertrinken kann.
Der ÖLRG Feuerwehr - Retter ist mit großen körperlichen Anstrengungen verbunden. Außerdem setzen insbesondere die Befreiungsgriffe, das Schleppen und der Umgang mit Rettungsgeräten ein Beherrschen der Technik voraus. Daher sollte ein Feuerwehr - Retter sich durch Training fit halten. Es bietet sich an, durch Schwimmen Kraft, Ausdauer und Kraftausdauer zu trainieren. Auch das Tauchen sollte immer wieder geübt werden, genauso wie die Befreiungsgriffe.
Die Schwimmausbildung findet ausschließlich in den örtlichen ÖLRG- Landes, Bezirks Ortsgruppen statt. Es gibt eine zentrale Anmeldemöglichkeit! Wenden Sie sich direkt an folgende E-Mail: schwimmkurse@oelrg.com
Ab den 18 Lebensjahr kann man den ÖLRG Feuerwehr - Retter machen. Achtung nur für Aktive Feuerwehrmänner und Frauen
Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
Die Ausbildung erfolgt im
Rahmen eines Kurses im Ausmaß von mindestens 25 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens, der Erste – Hilfe nachzuweisen.
Voraussetzungen:
Sehr guter Schwimmer, Rettungsschwimmerdausbildung (nicht älter als 3 Jahre) 16 Std. Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
Anmeldungen und Infos unter bundesverband.oebv@oelrg.com
ÖLRG Feuerwehr - Retter
Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen:
Die Ausbildung erfolgt im
Rahmen eines Kurses im Ausmaß von mindestens 25 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens, der Erste – Hilfe nachzuweisen.
Voraussetzungen:
a. Sehr guter Schwimmer, Rettungsschwimmerdausbildung (nicht älter als 3 Jahre)
16 Std. Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
a. 60 Minuten Dauerschwimmen, davon 15 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
b. 400 m Schwimmen in (Feuerwehrbekleidung)
c. 25 m Streckentauchen
d. dreimaliges Tieftauchen (ca. 5 m), eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 6 Minuten
e. Heraufholen von 6 Tellern oder 6 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 m)
f. Paket- Schritt, und Kopfsprung ins Wasser unter verschiedenen Bedingungen.
g. je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide Feuerwehrbekleidung mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Nacken, Stirngriff.
h. 50 m Transportieren (Ziehen, Abschleppen ) einer gleich schweren Person (Feuerwehrbekleidung)
i. praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung
von hinten ohne Einschluss der Arme, jeweils an Land und im Wasser
j. praktische Anwendung von mindestens 5 Bergegriffen (z.B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen See, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
k. Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
l. Kenntnis der Selbstrettung
m. besondere Rettungshilfen bei Menschenrettung -Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
n. Anwendung von allen Rettungsgeräten, und Rettungshilfen.
o. Kombinierte Rettungsübung
p. Knotenkunde Praktisch
Abschluss mit Urkunde und Metallabzeichen.
ÖLRG - ÖBV IC Sicherheitsbestimmungen für die Abnahme der Prüfungen
Nach Möglichkeit sollen alle Prüfungen in Bädern bzw. in stehenden Gewässern oder in Gewässern mit nur leichter Strömung durchgeführt werden.
Werden Prüfungen in offenen Gewässern (Seen, Flüsse) abgenommen, so sind diese vorerst sorgfältig auf Wassertiefe und eventuelle Hindernisse unter Wasser zu untersuchen.
Wassertemperaturen unter 18 Grad Celsius sind für Ausbildung und Prüfung nicht geeignet.
Der Prüfling muss während des Schwimmens und Tauchen ständig unter Kontrolle stehen. Wo diese Kontrolle durch den Prüfer bzw. Ausbildungsleiter allein nicht gegeben ist, sind weitere
Aufsichtspersonen einzusetzen.
Übungen, die ein Untertauchen notwendig machen (Sprünge, Tauchen), dürfen grundsätzlich nur als Einzelübungen durchgeführt werden.
Bei Tauchübungen in trübem Wasser muss eine entsprechende Sicherungsleine verwendet werden, die mit dem Tauchenden verbunden ist.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen trägt der Ausbildungsleiter bzw. der Prüfer. Dieser hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine körperliche Überanstrengung des
Prüflings eintritt.