Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten wir uns, über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung
folgender Regeln:
- Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
- Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
- Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.
- Wir werden den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen unterlassen.
- Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichte, sowie unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien Der
Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten.
- Die Bundesrechnungsprüfer sind zur Prüfung der gesamten Rechnungslegung betrifft aller Landes, Bezirks, und Ortsgruppen der ÖLRG, entsprechend zu prüfen sowie unserer
Einnahmen-/Ausgabenrechnung und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mündlich bei der letzten des Jahres statt findeten Bundessitzung zu berichten.
- Darüber hinaus können alle Spenden beim Finanzamt abgesetzt werden.